Wie bewege ich mich in der Landschaft?

Rücksicht_macht_Wege_breit

Die Feld- und Verbindungswege dienen zur Erschließung der Landwirtschaft, sowie zur Naherholung. Diese unterschiedlichen Nutzungsformen begegnen sich wiederkehrend. Eine gemeinsame Rücksichtnahme ist hier unerlässlich. Die Wege sind oft im Privatbesitz einer Feldmarkinteressentschaft (FI), also der bewirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte – und werden von ihnen auf eigene Kosten gepflegt.

Brut_und_Setzzeit

Allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit

 

Um das Wild und besonders seine Jungtiere zu schützen, gilt regelmäßig vom 1. April bis 15. Juli  in der freien Landschaft Leinenpflicht für Hunde.

 

Menschen und Hunde, die die Wege verlassen, stören die Jungtiere oder ihre zum Teil noch hochtragenden oder brütenden Elterntiere. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet. Es droht ein Bußgeld bis zu 5000 Euro. 

Seitenränder in der Natur – kleine Flächen mit großer Wirkung

 

Seitenränder entlang von Feldern, Wegen oder Gewässern sind wichtige Rückzugsorte für Pflanzen und Tiere. Auf diesen oft schmalen, ungenutzten Bereichen finden Wildkräuter, Insekten, Vögel und kleine Säugetiere Lebensraum und Nahrung. Sie dienen als Wanderkorridore, fördern die Artenvielfalt und stabilisieren das ökologische Gleichgewicht. Gleichzeitig schützen sie Boden und Gewässer vor Erosion und Auswaschung. Seitenränder sind damit wertvolle Elemente unserer Kulturlandschaft – auch wenn sie auf den ersten Blick unscheinbar wirken.