Geschäftsstelle
Präambel
Zweck des Vereines ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Er widmet sich der Durchführung und Förderung von landschaftspflegerischen und gestalterischen Maßnahmen, die aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wünschenswert und notwendig sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
die Schaffung ökologisch wertvoller Flächen in seinem Wirkungsbereich im Einvernehmen mit den Eigentümern, Bewirtschaftern sowie der Naturschutzbehörde und Naturschutzorganisationen
die Schaffung eines Biotopverbundsystems durch Neuanlage von Lebensräumen und durch eine vernetzende Flächensicherung
die Durchführung von Schutzprojekten für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
die Information und Bildung der Akteure und der Öffentlichkeit über Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz.
Zur Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben werden, unter Beachtung ökologischer Aspekte und Wirtschaftlichkeit, vorrangig die Mitglieder des Verbandes, ortsansässige Landwirte/innen oder land- und forstwirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen eingeschaltet.
Die Zusammenarbeit von Landwirten/innen, Naturschutzverbänden, Gebietskörperschaften, Behörden, interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern und sonstigen Institutionen, wie z.B. einer Ökologische Station, erfolgt auf freiwilliger Basis. Bestehende Aktivitäten und Organisationen im Wirkungsbereich des Vereins sollen unterstützt und einbezogen werden. Hierzu können vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.